Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
§1 Geltungsbereich
§2 Leistungen
§3 Nutzungsrechte
§4 Verfügbarkeit
§5 Datenschutz
§6 Pflichten des Kunden
§7 Folgen bei Pflichtverletzungen
§8 Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen
§9 Kostenlose Testphase
§10 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
§11 Haftung
§12 Salvatorische Klausel
§13 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
§14 Änderung dieser AGB
§1 Geltungsbereich
(1) Software-as-a-Service
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche von BEYOND IT SOLUTIONS GMBH (nachfolgend „BEYOND“) zur Verfügung gestellten Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen.
(2) Leistungen
Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(3) abweichende AGB
Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden, sofern der Kunde Unternehmer ist, werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht anerkannt.
(4) Bestimmungen für Verbraucher
Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher gemäß § 1 KSchG handelt, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
(5) Widerrufsrecht
Soweit der Kunde Verbraucher gemäß § 1 KSchG ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt, steht ihm nach den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde den Anbieter (z. B. per Brief oder E-Mail) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Widerrufsfolgen:
-
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat der Anbieter alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Anbieter eingegangen ist.
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Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
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Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, dass die Dienstleistungen (SaaS) bereits beginnen sollen, so hat er dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Anbieter über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 18 FAGG vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass mit der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird und gleichzeitig bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung verliert.
§2 Leistungen
(1) Software-as-a-Service
Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-Lösung zur reinen Nutzung als Software-as-a-Service („SaaS“)-Dienstleistung („SaaS-Lösung“) zur Verfügung.
(2) Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Beschreibung der SaaS-Lösung.
(3) Änderungen SaaS-Lösung
Der Anbieter kann Änderungen an der SaaS-Lösung vornehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(4) Änderungen Leistungen
Der Anbieter kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(5) Sicherheitsrelevante Änderungen
Der Anbieter kann, um die Sicherheit, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der SaaS-Lösung zu gewährleisten, Änderungen an der SaaS-Lösung inklusive der Vornahme von Updates und Upgrades vornehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(6) Internetverbindung
Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem beschriebenen Übergabepunkt und dem IT-System des Kunden sind nicht geschuldet.
(7) Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo in Referenzlisten, auf der Website, in Präsentationen sowie in weiteren Marketingmaterialien als Referenzkunden anzuführen. Eine inhaltliche Beschreibung des Einsatzes erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
(8) Drittanbieter-Komponenten
Der Anbieter kann zur Bereitstellung der SaaS-Lösung Drittanbieter-Komponenten einsetzen, unter anderem auch Open-Source-Software. Diese werden ausschließlich im Einklang mit den jeweils gültigen Lizenzbedingungen verwendet. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden eine Übersicht der eingesetzten Komponenten zur Verfügung, soweit dies erforderlich ist.
§3 Nutzungsrechte
(1) Zeitliche Beschränkung
Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugriff auf die SaaS-Lösung mittels Telekommunikation (über das Internet) und mittels eines Browsers auf die Funktionalitäten der SaaS-Lösung.
(2) Weitergabe
Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Lösung oder Teile davon Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die SaaS-Lösung oder Teile davon zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren. Ausgenommen hiervon sind Teile der SaaS-Lösung, die im Rahmen des Leistungsumfangs der SaaS-Lösung öffentlich angeboten werden.
(3) Weitere Rechte
Darüber hinausgehende Nutzungsrechte, insbesondere an der Software oder Middleware selbst oder den Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.
§4 Verfügbarkeit
(1) Erreichbarkeit
Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit der SaaS-Lösung zu 98% bei einer jährlichen Betrachtung.
(2) Ausnahmen
Davon ausgenommen sind
-
geplante Wartungsarbeiten an der SaaS-Lösung. Geplante Wartungsarbeiten werden Montag bis Freitag zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt. Es erfolgt keine Ankündigung des Anbieters an den Kunden.
-
ungeplante Ausfallzeiten („Störungen“) sowie Zeitverlust bei der Beseitigung von Störungen durch Gründe, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, insbesondere Störungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
- Wochenenden, arbeitsfreie Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.
(3) Störmeldungen
Der Kunde meldet dem Anbieter Störungen bei der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung unverzüglich nach Bekanntwerden und prüft, ob eine Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich vorliegt.
(4) Entstörung
Geht eine Störungsmeldung während der Geschäftszeiten beim Anbieter ein, beginnt die Entstörung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei Meldungen außerhalb der Geschäftszeiten beginnt die Reaktionszeit am übernächsten Werktag. Zeitverluste, die durch den Kunden verursacht werden, werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
(5) Reaktion
Als Basisvereinbarung gewährleistet der Anbieter eine Reaktionszeit von einem Werktag während seiner Geschäftszeiten. Bei Störungen, die zu einem gänzlichen Ausfall der Software führen, reagiert der Anbieter innerhalb von vier Stunden nach Eingang der Störungsmeldung. Erfolgt die Meldung einer Störung außerhalb der Geschäftszeiten, so beginnt die Reaktionszeit am folgenden Werktag.
(6) Abweichende Entstörungszeiten
Kürzere Reaktions- und Entstörungszeiten, insbesondere für kritische Störungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten, können nur im Rahmen eines separat zu beauftragenden, kostenpflichtigen Supportvertrags vereinbart werden. Die Konditionen eines solchen erweiterten Supports, einschließlich Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Eskalationsstufen, werden individuell geregelt.
§5 Datenschutz
(1) Zugriff auf personenbezogene Daten
Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus der SaaS-Lösung zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Im Rahmen der Vertragsdurchführung ist der Anbieter berechtigt, im erforderlichen Umfang auf die in der SaaS-Lösung verarbeiteten Daten zuzugreifen, insbesondere zur Systemüberwachung, Leistungsoptimierung, Support-unterstützung sowie zur Berechnung des Nutzungsentgelts.
(2) Speichern von personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden vom Anbieter unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist die rechtliche Grundlage zum Schutze Ihrer Daten.
(3) Cloud Anbieter
Informationen des Cloud-Anbieters können unter https://aws.amazon.com/financial-services/security-compliance/compliance-center/at/ bezogen werden.
(4) Auftragsverarbeitungsvertrag
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien zusätzlich zu diesen AGB einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§6 Pflichten des Kunden
(1) Schutz der Zugangsberechtigungen
Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
(2) Ansprüche Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SaaS-Lösung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
(3) Inhalte
Der Kunde ist für seine Inhalte, die er über die SaaS-Lösung verbreitet verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zugänglich gemachten Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass von ihm zur Verfügung gestellte, von ihm eingegebene bzw. eingespeiste Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen bzw. in die SaaS-Lösung einzuspeisen oder einzugeben, die pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, gesetzlich verbotenen, jugendgefährdend, gegen die guten Sitten verstoßend oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdend sind. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte über vom Kunden eingerichtete Verweise („Hyperlinks“) auf Seiten Dritter zugänglich gemacht werden.
§7 Folgen bei Pflichtverletzungen
(1) Sperre des Zugangs
Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten („Kardinalpflichten“), insbesondere bei Verstoß gegen die in §6 Abs. 3 genannten Pflichten den Zugang zur SaaS-Lösung und zu deren Daten zu sperren.
(2) Aufhebung der Sperre
Die Sperrung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt ist.
(3) Löschung der Daten
Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen §6 Abs. 3 die betroffenen Daten zu löschen.
(4) Kündigung des Vertragsverhältnisses
Bei dauerhaften oder regelmäßigen Verstößen, insbesondere gegen die in §6 Abs. 3 genannten Pflichten, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen.
§8 Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen
(1) Kosten für die Nutzung
Die Kosten für die Nutzung der SaaS-Lösung fallen pro Anwendung (=Software-Bestandteil) und freigeschaltetem Benutzer an. Der Kunde hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Anwendungen zu wählen und ist verpflichtet für jeden Benutzer, der Zugang zu einem oder mehreren Anwendungen hat, einen entsprechenden monatlichen Betrag zu zahlen.
(2) Preise & Steuer
Die Preise einzelner Anwendungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(3) Entgelte & Zahlungsbedingungen
Entgelte fallen jeweils monatlich an und sind für die Vertragslaufzeit im Nachhinein zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
(4) Zahlungsverpflichtung
Der Kunde bleibt auch nach der Kündigung des Vertrags verpflichtet, die während der Vertragslaufzeit angefallenen nutzungsabhängigen Gebühren zu entrichten.
(5) Rechnungslegung
Alle Rechnungen werden dem Kunden als elektronische Rechnung per E-Mail bereitgestellt. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt in Höhe der anfallenden Versandkosten verlangen.
(6) Preisänderungen
Der Anbieter ist berechtigt die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist, gilt die Preisänderung als akzeptiert. Der Anbieter weist den Kunden in der Ankündigung der Preisanpassung darauf hin, dass die Preisanpassung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
(7) Abrechnungsgrundlage
Durch das Aktivieren von Anwendungen sowie Anpassungen an den Berechtigungen oder der Aufbauorganisation innerhalb der SaaS-Lösung, können direkt oder indirekt weitere Benutzer für Anwendungen freigeschaltet werden, die entsprechende Kosten verursachen. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderungen mit Bedacht vorzugehen und darf nur geschulte Mitarbeiter berechtigen entsprechende Änderungen vorzunehmen. Abgerechnet werden alle aktiven Benutzer, welche innerhalb des Abrechnungszeitraumes (Monat) einer Anwendung zugewiesen waren, unabhängig ob die Anwendung aktiv genutzt wurde.
(8) Zahlungsmethoden
Als Zahlungsmethoden werden SEPA-Lastschrift und Zahlung auf Rechnung angeboten.
(9) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung zu sperren. Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden den Vertrag fristlos zu kündigen.
(10) Abweichende Regelungen
Abweichende Regelungen können schriftlich in einem Nutzungsvertrag vereinbart werden.
§9 Kostenlose Testphase
(1) Beginn der Testphase
In einigen Fällen wird bei der erstmaligen Verwendung von Anwendungen eine kostenlose Testphase freigeschaltet. Diese Testphase beginnt mit der Aktivierung der Anwendung bzw. mit der Registrierung des Kunden und endet automatisch mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung durch den Kunden oder den Anbieter bedarf.
(2) Nutzungsumfang
Während der Testphase können alle Benutzer des jeweiligen Kunden den Funktionsumfang der Anwendung kostenlos testen und die SaaS-Lösung ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter uneingeschränkt bestimmungsgemäß nutzen.
(3) Ende der Testphase
Mit Ablauf der Testphase endet die Nutzungsberechtigung. Der Anbieter ist berechtigt, die Benutzerkonten sowie den Zugriff auf die Anwendung zu sperren und sämtliche während der Testphase eingegebenen oder gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen, sofern nicht vor Ablauf der Testphase eine kostenpflichtige Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
§10 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Registrieren
Mit dem mit Klick auf „Registrieren“ schickt der Kunde eine Bestellung zur Nutzung der SaaS-Lösung ab und erklärt verbindlich sein Vertragsangebot. Der Anbieter wird dem Kunden unverzüglich den Eingang der Bestellung bestätigen.
(2) Vertragsbeginn
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die ausdrückliche Vertragsannahme durch den Anbieter oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(3) Vertragsbeginn
Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang beim Anbieter anzunehmen. Die Annahme erfordert keine schriftliche Rückmeldung an den Kunden und gilt als angenommen, wenn keine schriftliche Ablehnung durch den Anbieter erfolgt ist. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
(4) Vertragsdauer
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(5) Kündigung durch den Kunden
Der Vertrag kann, falls nichts anderes vereinbart ist, täglich, ohne Frist und ohne Berücksichtigung einer Mindestvertragslaufzeit sofort gekündigt werden.
(6) Kündigung durch den Anbieter
Der Vertrag kann darüber hinaus vom Anbieter unter Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte des Anbieters dadurch verletzt, dass er die SaaS-Lösung über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Anbieters hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
(7) Kündigung durch den Anbieter
Kündigungen haben über den in der SaaS-Lösung vorgesehenen Weg oder alternativ in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Kündigt der Kunde per E-Mail, so muss die Kündigung unter Verwendung der beim Anbieter hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden versendet werden (E-Mail des Mandanten), um die Glaubwürdigkeit der Erklärung zu gewährleisten.
(8) Folgen der Kündigung
Sofern der Kunde vor Wirksamwerden der Vertragsbeendigung keine separate, kostenpflichtige Beauftragung zur Rückgabe der personenbezogenen Daten in schriftlicher Form erteilt, verpflichtet sich der Anbieter, sämtliche im Auftrag verarbeiteten Daten nach Maßgabe dieses Vertrags vollständig und unwiderruflich zu löschen. Eine Wiederherstellung oder spätere Bereitstellung der Daten ist nach erfolgter Löschung ausgeschlossen. Die Löschung erfolgt gemäß den in diesem Vertrag beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und umfasst alle Daten in den Produktivsystemen sowie bei eingesetzten Subprozessoren.
§11 Haftung
(1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Eine Haftung des Anbieters besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Darüber hinaus haftet der Anbieter dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung gerechnet werden muss.
(2) Beschränkung
Die Beschränkung der Haftung des Anbieters gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
(4) Störungen
Der Anbieter haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Nutzung von Funktionen der SaaS-Lösung oder darüber abrufbarer Dienste erschweren oder verhindern.
(5) Ausweitung der Beschränkungen
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§12 Salvatorische Klausel
(1) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von zwischen den Parteien getroffenen Verträgen oder Abreden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der Regelwerke im Übrigen unberührt. Die Parteien werden stattdessen auf die Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt, hinwirken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Regelungen als lückenhaft erweisen.
§13 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Österreich
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, vereinbart.
§14 Änderung dieser AGB
(1) Verfahren
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Begründung und unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Kenntlichmachung der jeweiligen Änderungen an seine bei der Registrierung angegebene Mailadresse zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der genannten Mail, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mail, welche die Änderungen enthält, jeweils gesondert auf die Bedeutung der gesetzten Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der Frist, ist der Anbieter berechtigt, diesen Vertrag ordentlich zu kündigen.